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KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BRAGO § 10 III
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenerstattung bei Festsetzung des Streitwerts
Verfahrensgang
- LG Berlin - 4 O 715/99
- KG, 27.05.2002 - 24 U 9/01
- KG, 04.09.2002 - 24 U 9/01
- KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 791
- MDR 2003, 294
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 03.04.1987 - 1 AR 44/86
Auszug aus KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01
Auch im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes ist die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen (Weiterführung von KG MDR 1987, 858 = JurBüro 1988, 327).Soweit bei Hartmann a. a. O. für die Erstattung außergerichtlicher Kosten eine Entscheidung des Kammergerichts in MDR 1987, 858 = JurBüro 1988, 327 für eine Gegenansicht zur Kostenerstattung fixiert wird, ist das Zitat in doppelter Hinsicht unzutreffend.
Zum einen befasst sich die Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 3. April 1987 - 1 AR 44/86 -) nur mit dem Erwachsen von Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren, entscheidet, selbst aber nicht über die Erstattung außergerichtlicher Kosten.
Nach Auffassung des hier entscheidenden Senats ist die Entscheidung KG MDR 1987, 858 über die Gerichtsgebühren hinaus dahin auszudehnen, dass § 25 Abs. 4 GKG insgesamt anwendbar ist, so dass auch die Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen ist.